Abonnement-Bedingungen
Die Abwicklung des Verkaufs der Abonnement-Konzertkarten erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden Abonnement-Bedingungen des Hessischen Rundfunks, Bertramstraße 8, 60320 Frankfurt am Main:
Bezugsberechtigung
Sie können nicht nur für sich, sondern auch für Dritte ein Abonnement erwerben. Diese Möglichkeit besteht auch für juristische Personen wie Firmen und Vereine.
Übertragung des Abonnements
Sie können Ihre Abonnementkarten auch weitergeben.
Zahlungsweise
Sie bezahlen per Kreditkarte oder erhalten eine Rechnung. Nach Eingang der Zahlung senden wir Ihnen innerhalb von drei Wochen die Abonnement-Konzertkarten zu. Bei einer Online-Buchung ist die Bezahlung auch via Lastschriftverfahren, Sofortüberweisung oder PayPal möglich.
Ermäßigung
Konzertbesucher*innen bis 27 Jahre, die sich noch in der Ausbildung befinden, und Konzertbesucher*innen mit einem GdB ab 80 erhalten bei der Buchung einer der festen Abonnement-Reihen einen Preisnachlass von 50 % auf die Preisgruppe Ihrer Wahl.
Änderungswünsche
Änderungswünsche für die neue Saison müssen frühzeitig und schriftlich an den Abonnement-Service des hr-Ticketcenters gerichtet werden. Wir bearbeiten Ihre Änderungs- und Platzwünsche in der Reihenfolge des Eingangs.
Erneuerung des Abonnements / Kündigungsfrist
Wenn Sie bereits Abonnent*in sind, verlängert sich Ihr Abonnement automatisch um eine weitere Saison (außer Ticket-Pakete wie Jazz-3-live-Paket und Spotlight Jazz-Paket). Ihre Kündigung muss schriftlich bis zum 31. Juli der laufenden Konzertsaison an das hr-Ticketcenter/Abonnement-Service, 60222 Frankfurt am Main erfolgen.
Umtausch und Rücknahme
Wir bitten um Verständnis, dass wir Abonnement-Konzertkarten nicht zurücknehmen oder erstatten können. Der Umtausch von einem Konzerttermin pro Saison ist in Ausnahmefallen bis drei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung (bis 17 Uhr) gegen eine Gebühr von 4,– € möglich. Tausch nur innerhalb der laufenden Saison.
Änderung von Name und Anschrift
Bitte teilen Sie dem Abonnement-Service des hr-Ticketcenters jede Änderung Ihres Namens oder Ihrer Adresse schriftlich oder telefonisch mit.
Anerkennung der Abonnement-Bedingungen
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Bestellschein bzw. der Zahlung Ihres Abonnements erkennen Sie die Abonnement-Bedingungen und die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung an.
Schlussklauseln
Der Hessische Rundfunk behält sich das Recht vor, diese Abonnement-Bedingungen jederzeit zu ändern. Gerichtsstand und ausschließlicher Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern eine der Bestimmungen dieses Vertrags oder ein Teil hiervon unwirksam sein oder werden sollte, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Allgemeine Hinweise
Zutrittsbedingungen für Konzerte und sonstige Veranstaltungen
Sollte es eine gesetzliche, behördliche oder kraft Hausrechts getroffene Regelung geben, nach der die Teilnahme an Konzerten und anderen Veranstaltungen nur nach Vorlage eines bestimmten Nachweises möglich ist, so trägt der/die Karteninhaber*in die Verantwortung dafür, diesen Nachweis zu erbringen. Das gilt insbesondere für Corona-Tests, Impfausweise und Immunitätsbescheinigungen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden oder berechtigt der erbrachte Nachweis zur Zutrittsverweigerung, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises. Zutrittsnachweise, die kraft Hausrechts gefordert werden, werden im Vorfeld der gebuchten Veranstaltung rechtzeitig durch den Veranstalter gegenüber dem/der Karteninhaber*in kommuniziert.
Beseztungs- und Programmänderugnen, Veranstaltungsverlegungen und -absagen, Sichtbehinderung
Der Veranstalter behält sich aus künstlerischen oder technischen Gründen Besetzungs-, Programm- oder Platzänderungen im Einzelfall vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet. Kein Ersatz bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf die Bestuhlung zu erweitern bzw. zu ändern. Durch Kameras oder technische Aufbauten können Sichtbehinderungen entstehen. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rückgabe der Karten.
Späteinlass
Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den auf der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Ein verspäteter Einlass kann aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler*innen sowie der anderen Besucher*innen nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Veranstaltungen ohne Pause besteht kein Anspruch auf einen Späteinlass.
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen
Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Der Veranstalter behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte erklären sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.