Informationen zu Besetzungs- und Programmänderungen, Späteinlass und Bild- oder Tonaufnahmen.

Besetzungs- und Programmänderungen, Veranstaltungsverlegung, -absage

Der Veranstalter behält sich Besetzungs- und Programmänderungen vor. Diese berechtigen nicht zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises. Bei Absage einer Veranstaltung wird gegen Vorlage der Eintrittskarte der Kaufpreis erstattet. Kein Ersatz bei Abbruch einer laufenden Veranstaltung.

Späteinlass

Nach Beginn einer Veranstaltung besteht kein Anspruch mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz. Verspäteter Einlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden.

Bild- und Tonaufnahmen

Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind – auch für den privaten Gebrauch – untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen. Der Veranstalter behält sich die Rechte zu Bild-, Ton- und Fernsehaufzeichnungen einzelner Konzerte vor. Mit Benutzung der Eintrittskarte erkläent sich die Besucher*innen damit einverstanden, dass sie evtl. in Bild und/oder Wort aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen.